In angenehmer Atmosphäre kümmern wir uns in medizinischer Hinsicht gerne um Ihre Füße.
Dabei steht Ihre persönliche Betreuung und Beratung bei uns immer an erster Stelle.
Vorbereitung der podologischen Behandlung einschließlich Hygienemaßnahmen
Anamnese und podologische Befunderstellung
Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Ärzten, Physiotherapeuten etc.
Fachgerechtes Schneiden der Nägel
Behandlung der Rollnägel und eingewachsener Nägel
Unterstützung bei Mykosen und verdickten Nägel
Nagelkorrekturspangen - Therapien
Nagelprothetik (künstlicher Nagelersatz)
Hyperkeratosenbehandlungen (Abtragen übermäßiger Hornhaut und Schwielen)
Behandlung von Clavi (Hühneraugen) und Verrucae (Warzen)
Spezielle Behandlungsmaßnahmen bei Entzündungen und Infektionen
Druck- und Reibungsschutz
Orthesentechnik (Anfertigen von langlebigen Druckentlastungen)
Allgemeine und individuelle Patientenberatung und –
Anleitung zu vorbeugenden Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Füße
Nach der Ausbildung sind Podologinnen und Podologen befähigt durch Anwendung geeigneter Verfahren nach den anerkannten Regeln der Hygiene allgemeine und spezielle fußpflegerische Maßnahmen selbstständig durchzuführen, pathologische Veränderungen oder Symptome von Erkrankungen am Fuß, die eine spezielle ärztliche Abklärung erfordern, zu erkennen, unter ärztlicher Anleitung oder auf ärztliche Veranlassung medizinisch indizierte podologische Behandlungen auszuführen und damit bei der Prävention, Therapie und Rehabilitation von Fußerkrankungen mitzuwirken.
Podologe/-in war unter der Berufsbezeichnung "Med. Fußpfleger/-in" bekannt. In dieses Aufgabenfeld fallen unsere Tätigkeiten, jedoch werden Podologen länger ausgebildet und können daher auf Probleme mit den Füßen, wie z.B. bei Diabetikern besser reagieren und behandeln. Seit 2002 ist die Berufsbezeichnung „Podologe/Podologin“ gesetzlich geschützt: Nur mit einer behördlichen Urkunde zur Führung der Berufsbezeichnung darf sich eine als Podologe praktizierende Person auch tatsächlich so nennen.
Nur Podologen dürfen mit den Krankenkassen abrechnen, aber nicht alle Podologen nehmen diesen Kraftakt auf sich. Wir rechnen bei Vorlage einer Heilmittelverordnung mit den Krankenkassen ab. Das heißt Sie zahlen nur Ihren Eigenanteil bei uns.
Neben dem diabetischen Fußsyndrom und zur Behandlung von Schädigungen der Haut und der Zehennägel bei nachweisbaren Gefühlsstörungen der Füße mit oder ohne Durchblutungsstörungen ist eine podologische Behandlung bei einer krankhaften Schädigung am Fuß als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie und bei einer krankhaften Schädigung am Fuß als Folge eines Querschnittsyndroms möglich.
Podologische Komplexbehandlung 46 € *
(45 Minuten)
Podologische Nagelbehandlung 36 € *
Pod. Behandlung mykotischer Nägel 41 € *
Pod. Behandlung eingewachsener Nägel 26 € *
Podologische Hornhautabtragung 34 € *
Pod. Behandlung von Hühneraugen 26 € *
Pod. Behandlung von Schwielen 26 € *
Nagelprothetik pro Nagel 26 € *
Herstellung und Anpassung einer Orthese 58 € *
Herstellung und Anpassung einer Orthonyxiespange 155 €
Verstellung der Orthonyxiespange 30 €
Onyfixbehandlung pro Zehnagel 50€
Beratung (nur Beratung) 20 €*
Fußbad 10 €
*Preise können, je nach Aufwand, von den angegebenen Preisen abweichen.
Zehenzwischenkeile
Hühneraugen
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